Preise:
Kursgebühren und weitere Kosten der Meisterkurse:
3 Monate Vollzeitkurs: 3.880,00 EUR oder 3 Raten à 1.300,00 EUR pro Monat.
6 Monate Teilzeitkurs: 3.880,00 EUR oder 6 Raten à
655,00 EUR pro Monat.
12 Monate Teilzeitkurs: 3.880,00 EUR oder 12 Raten a 330,00 EUR pro Monat
(Die Kursgebühr beinhaltet die Kosten für alle Unterrichtsskripte im
Wert von 390 Euro und für einen Schüler-Zugang zum schuleigenen E-Learning-System.)
Zusätzlich erhebt die Handwerkskammer Köln eine Prüfungsgebühr für
alle 4 prüfenden Teile!
Die Raten sind monatlich im Voraus fällig, die erste Rate mit Beginn des Kurses.
Wenn Antrag auf Meister BAföG gestellt wird, entfällt die
Ratenzahlung.
Die Raten sind monatlich im Voraus fällig, die erste Rate mit Beginn des Kurses.
Wenn Antrag auf Aufstiegs-BAföG (Meister BAföG) gestellt wird, entfällt die
Ratenzahlung.
Zusätzlich erhebt die Handwerkskammer zu Köln eine Prüfungsgebühr für
alle 4 zu prüfenden Teile! Auch hierfür übernimmt das BAföG-Amt die
Kosten.
weitere Angebote:
Vorbereitung auf einzelne Prüfungsteile (Preis nach Anfrage)
Für alle geeignet, die bereits einen oder mehrere Prüfungsteile
bestanden haben und den/ die ergänzenden Teil/e zum Erhalt des
Friseurmeistertitels benötigen.
Finanzierung:
Die Münchrath Fachschule für Friseure GmbH ist eine vom BAföG
anerkannte Schule!
Wir sind Ihnen bei der Erstellung des kompletten BAföG-Antrages sowie aller
benötigten Formulare behilflich. Unser Büro informiert Sie gerne zu allen Fragen
des BAföG, Unterhalt, Fahrausweisen, Bescheinigungen etc.
Im Allgemeinen gilt:
Die durch den Meisterkurs verursachten Kosten sind
Fortbildungskosten und daher über die Werbungskosten bei der
Steuererklärung
absetzbar.
Wer sich als „neuer“ Meister selbstständig macht, kann diese Ausgaben auch als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend
machen.
Die Eltern eines Teilnehmers an Vollzeitkursen (= keine Einkünfte während des Meisterkurses), der noch keine 25 Jahre
alt ist, können den Kinder- und den Ausbildungsfreibetrag beanspruchen.
Aufstiegs-BAföG
Welche Maßnahmen werden gefördert?
1. Mindestens 400 Unterrichtsstunden.
2. Höchstdauer Vollzeitkurse: 24 Monate, Höchstdauer Teilzeitkurse: 48 Monate.
3. Bei Vollzeitkursen: Wöchentlich an 5 Werktagen Unterricht, mit
mindestens 25 Unterrichtsstunden.
Unsere Kurse erfüllen diese Kriterien!
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